Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge sicher planen und durchführen können.
Voraussetzungen:
- 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches erfolgen.
- CAMS *, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der CMAS(G)-Äquivalenzliste
- Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- 25 Pflichttauchgänge
- Sonderbrevet „Orientierung beim Tauchen“
- Sonderbrevet „Gruppenführung“
Lehrinhalte
- Theorie 6 Einheiten: Weiterführende Kenntnisse in der Theorie des Sporttauchens (Tauchphysik, Tauchmedizin, Ausrüstung, Tauchpraxis, Unterwasserzeichen, Umweltschutz und Tauchsicherheit).
- Praxis – 5 Tauchgänge